Verabschiedeter Bundeshaushalt 2017: Bund der Steuerzahler fordert Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Bereits seit 1991 müssen Steuerzahler in Deutschland den Solidaritätszuschlag zahlen, der derzeit bei 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftsteuer liegt. Bis auf kurze Unterbrechungen in den Jahren 1992 bis 1994 muss die ursprünglich befristete Abgabe nun also schon seit 25 Jahren entrichtet werden.
Anlässlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2017 hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) erneut die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gefordert und darauf hingewiesen, dass dieser Schritt angesichts der hervorragenden Haushaltslage komplett finanzierbar wäre, ohne die schwarze Null im Bundeshaushalt in Frage zu stellen. Für das Jahr 2017 kann der Bund zum ersten Mal mit Steuereinnahmen über 300 Mrd. EUR rechnen, schon heute erzielt er Milliardenüberschüsse. Der BdSt erinnert daran, dass die Politik bereits im Jahr 1998 einmal die Kraft gefunden hatte, den Solidaritätszuschlag von 7,5 % auf 5,5 % abzusenken, obwohl der Bundeshaushalt damals defizitär war.
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(aus: Ausgabe 02/2017)