Grunderwerbsteuer: Steuerzahlerbund kritisiert Wettlauf bei Steuersatzerhöhungen
Bis zum Jahr 2005 fiel beim Kauf von Wohnungen, Häusern und Grundstücken bundesweit Grunderwerbsteuer von nur 3,5 % an. Nachdem die Bundesländer ab dem 01.01.2006 den Steuersatz selbst festlegen durften, haben 14 Bundesländer ihre Sätze insgesamt 26 Mal angehoben. Lediglich in Bayern und Sachsen liegt der Steuersatz heute noch bei 3,5 %. Am teuersten ist der Immobilienerwerb in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein, wo mittlerweile Grunderwerbsteuer von 6,5 % anfällt. Wer sich in diesen Bundesländern ein Eigenheim für 250.000 EUR zulegt, wird vom Fiskus also mit stolzen 16.250 EUR zur Kasse gebeten.
Zehn Jahre nach Einführung der Steuersatzautonomie der Länder hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) nun den Wettlauf bei den Steuersatzerhöhungen kritisiert. Nach Ansicht des BdSt werden durch die stetigen Erhöhungen insbesondere junge Familien belastet, die sich ein Eigenheim anschaffen wollen. Wenn die Politik die Altersvorsorge der Bürger über eine eigene Immobilie verbessern und bezahlbaren Wohnraum schaffen will, dürfe sie nicht selbst über hohe Grunderwerbsteuersätze zum Kostentreiber werden. Der BdSt fordert daher, die Steuererhöhungen der Vergangenheit zurückzunehmen.
Die aktuellen Grunderwerbsteuersätze der Länder in der Übersicht (absteigend nach Steuersatz sortiert):
Brandenburg | 6,5 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Saarland | 6,5 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Hessen | 6,0 % |
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bremen | 5,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Thüringen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Bayern | 3,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
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(aus: Ausgabe 11/2016)